Kia Garantie

Kia bietet mit der 7-Jahre Herstellergarantie* ein herausragendes Angebot. Mit dieser Garantie deckt der Hersteller viele verschiedene Fahrzeugkomponenten für bis zu sieben Jahre oder 150.000 km ab.

Kia Garantie
Energieverbrauch Kia Sportage 1.6 T-GDI Plug-in Hybrid AT AWD (Benzin, Automatik); 185 kW (252 PS) GT-Line (Benzin/Automatik) gewichtet kombiniert 1,2 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert 18,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen gewichtet kombiniert 28 g/km. CO2-Klasse B. Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert 6,9 l/100 km; CO2-Klasse bei entladener Batterie F.

Die Kia 7 Jahre-Herstellergarantie* bietet Ihnen somit eine langfristige Absicherung Als Fahrzeugbesitzer und sorgt für ein sorgloses Fahrerlebnis. Durch die Möglichkeit der Garantieübertragung kann auch der neue Besitzer von den Vorteilen der Garantie* profitieren und Ihnen einen guten Wiederverkaufspreis verschaffen.

 
Kia-Garantie_Qualitaetsversprechen

Das Kia Qualitätsversprechen

Die Kia 7 Jahre-Herstellergarantie* zeigt das Vertrauen, das der Hersteller in die Qualität der Fahrzeuge hat und unterstreicht den Anspruch des Unternehmens, seinen Kunden erstklassige Produkte und einen herausragenden Service zu bieten. Wer sich für einen Kia entscheidet, kann also beruhigt sein, dass sein Fahrzeug für die nächsten Jahre bestens abgesichert ist.

Rundum-Sorglos-Paket

Die Garantie* umfasst unter anderem Mängel, die Montage- oder Produktionsbedingt sind und deckt für Sie im Anspruchsfall alles Kosten für Arbeitszeit und Teile ab. So brauchen Sie sich im unwahrscheinlichen Fall eines Mangels keine Gedanken über die Rechnung zu machen.

Kia-Garantie_Service

Häufig gestellte Fragen zur Kia Garantie*

Kia bietet für alle neuen Kia, die ab dem 01. Januar 2010 neu zugelassen wurden eine Herstellergarantie* von 7 Jahren (ab Erstzulassung) oder 150.000 km*. In den ersten 3 Jahren gilt sogar gar keine Kilometerbeschränkung.

Durch die Garantie* werden die meisten mechanischen und elektrischen Teile abgedeckt – allen voran Mängel, die Montage- oder Produktionsbedingt entstanden sind.

Die Kia 7-Kahre-Herstellergarantie* gilt nicht auf einige Teile, die sich im normalen Betrieb schneller abnutzen. Hierunter zählen beispielsweise Starterbatterie, Infotainmentsystem oder der Lack. Außerdem gilt die Garantie* nicht für Verschleißteile wie Bremsen, Zündkerzen oder ähnlichem.

Ja, wenn ein Fahrzeug von der Kia 7-Jahre-Herstellergarantie* abgedeckt ist, läuft diese beim neuen Besitzer einfach weiter und kann weiterhin unter Berücksichtigung der Garantiebedingungen in Anspruch genommen werden.

Reparaturen unter der Kia 7-Jahre-Herstellergarantie* können bei jedem autorisierten Kia-Servicepartner durchgeführt werden. Servicepartner wie wir haben geschulte Techniker und Zugang zu originalen Kia-Ersatzteilen.

Eine Voraussetzung für die Kia 7-Jahre-Herstellergarantie* ist, dass alle Wartungen fristgerecht unter Herstellervorgaben durchgeführt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht Gefahr, dass die Garantie* erlischt. Die Entscheidung zur Gewährung der Garantie trifft hier immer der Hersteller KIA.

Neben Deutschland ist die Kia 7-Jahre-Herstellergarantie* in über 20 weiteren europäischen Ländern gültig. Somit sind Sie sogar auf Reise im europäischen Ausland durch die Garantie* abgedeckt und sorgenfrei unterwegs.

* 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie

Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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