Toyota Inspektion mit Garantieverlängerung

Toyota Inspektion mit Garantieverlängerung

ab 318,00 €*

Als Beweis für die Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Fahrzeuge von Toyota erhalten Sie – bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von 15 Jahren oder einer Laufleistung von 250.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt – automatisch eine 12- bzw. 24-monatige Garantieverlängerung2, jedes Mal, wenn Sie Ihre jährliche Inspektion bei einem teilnehmenden Toyota Partner durchführen lassen.

 

Mit der Entscheidung, die Wartung Ihres Fahrzeugs Toyota anzuvertrauen, sichern Sie sich die professionelle Arbeit fachkundiger Techniker und die ausschließliche Verwendung von Originalteilen. Außerdem belohnt Toyota Ihre Treue mit einer Garantie¹. Wenn Ihre Inspektion fällig ist, bringen Sie Ihren Toyota einfach bei einem teilnehmenden Toyota Partner vorbei und Ihre Toyota Relax Garantie wird jedes Mal automatisch verlängert.

 

Die Garantiebedingungen zu Toyota Relax finden Sie hier.

Das sagen unsere Kunden
ich war das erste mal bei diesem autohaus und muss sagen das ich mit dem service sehr zufrieden bin hat das gefühl das sie mir zuhören- und haben alles das gedan was sie aufgetragen habe plus der invormatsion das die insbekstion fellig were da für gehebe ich von meiner warte aus 10 punkte
Geschrieben von Schäfer Emil am 28. Oktober 2016
Unsere Standorte

*Beispielangebot Toyota Aygo 45.000 km - Inspektion
¹Bis zu 15 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen Herstellergarantie + max. 12 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien.
²Die Toyota Relax-Laufzeit beträgt 12 oder 24 Monate in Abhängigkeit des für das Fahrzeug vorgesehenen Inspektionsintervalls.

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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