Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)

Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)

ab 169 €

Alle 2 Jahre (bei Neuwagen nach den ersten 3 Jahren) muss Ihr Fahrzeug zur Haupt- und Abgasuntersuchung (umgangssprachlich auch"TÜV" genannt).

 

Mit der Haupt- und Abgasuntersuchung wird die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs sichergestellt.

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Das sagen unsere Kunden
Ein herzliches Dankeschön an Herr Goyn :-) Er hat sich so viel Mühe gegeben"mein" Auto zu finden und dabei so viel Geduld bewiesen ;-) Ebenfalls ein großes Dankeschön an Frau Beuermann, die mir bei der Suche auch immer mit Rat und Tat beiseite stand und die erste Fahrt mit mir gemeinsam gemacht hat :-) Ich bin so glücklich mit meinem Yaris Hybrid und es macht so viel Spaß, damit zu fahren - einfach ein tolles Fahrerlebnis - und die beste Entscheidung, die ich treffen konnte :-)
Geschrieben von Jen am 3. November 2023
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* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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